Der Investitionsabzugsbetrag ist der Steuertipp oder die Finanzspritze Nummer eins bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, um Steuern zu sparen. Fehlt das Geld für Steuernachzahlungen, dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Investitionsabzugsbetrag einfach 40 %! der Kosten für geplante Investitionen vom Gewinn abziehen.
In Kombination mit einem schönen Leasing-Vertrag – hier sind bis zu 40 % des Nettoinvestitionsbetrags als Leasing-Anzahlung noch bis zum Jahresende absetzbar! – ist das eine willkommene Finanzspritze für Freiberufler und EÜR.
Sie haben Fragen zur Finanzspritze?
Sie möchten den Investitionsabzugsbetrag oder die Leasing-Anzahlung noch in diesem Geschäftsjahr nutzen?
Dann kontaktieren Sie uns möglichst bald damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.