Wer einen neuen Laptop oder ein Smartphone als Arbeitsmittel kaufen will, sollte vielleicht bis zum nächsten Jahr warten. Bis Ende 2017 dürfen solche Geräte nicht mehr als 487,90 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) kosten, um sie auf einmal absetzen zu dürfen. Sind sie teurer, müssen sie über fünf Jahre verteilt abgesetzt werden. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ab 2018 die Grenze bei besseren 952 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) liegt.
Smartphones lassen sich ab 1. Januar 2018 in einem Betrag von der Steuer absetzen. Bislang gilt die Regelung nur für geringwertige Wirtschaftsgüter bis maximal 410 Euro (netto) – 487,90 Euro (brutto). Ist der Betrag höher, müssen die Geräte aktuell noch über etliche Jahre abgeschrieben werden.
Die große Koalition hat sich jetzt dafür entschieden, die Abschreibungsgrenze auf 800 Euro (netto) – 952 Euro (brutto) – zu erhöhen. Die alte Regelung mit der Abschreibung ist bei dem heutigen schnellen Produktwechsel nicht mehr zeitgemäß. Kaum ein Handy wird länger als zwei oder drei Jahre verwendet.
Doch nicht nur Smartphones bis 800 Euro können ab 2018 sofort abgesetzt werden. Auch Laptops oder Tablets zählen zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Quelle: BILD am SONNTAG, 3.12.2017